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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Allgemeines

      Die nachstehenden Geschäftsbedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen FREI SWISS AG (nachfolgend FREI) und den Kunden für sämtliche Lieferungen und Leistungen innerhalb der Schweiz.

      FREI behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit veränderten Verhältnissen anzupassen.

    2. Einzelvertrag/Angebot

      Eine Lieferpflicht von FREI entsteht erst mit Abschluss eines Einzelvertrages durch die Annahme des Angebots von FREI, worin der Leistungsgegenstand sowie geschäftsspezifische Einzelheiten zu regeln sind. Mit akzeptiertem Angebot anerkennt der Kunde ausdrücklich die Anwendbarkeit der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen (AGB)

    3. Preise/Versand- bzw. Transportkosten
      1. Die Preise für die einzelnen Lieferungen ergeben sich aus den Einzelverträgen gemäss Angebot/Auftragsbestätigung von FREI. Sie verstehen sich – ohne gegenteilige Abrede – exklusive aller bei Vertragsschluss geltenden Steuern, Gebühren, Abgaben, Versand- und Transportkosten. Sollten diese nach Vertragsabschluss erhöht oder neue Steuern, Gebühren oder Abgaben erhoben werden, behält sich FREI eine Anpassung vor.

      2. Lieferungen über einem Bestellwert netto von CHF 500,-- liefert FREI per Paketpost frei Haus bzw. per Spedition gegen anteilige Versandkosten bis Bordsteinkante. Für Waren, die gemäss unserem Katalog nur per Werks-LKW oder durch ein drittes Transportunternehmen angeliefert werden können, fallen unabhängig vom Bestellwert vom Kunden zu tragende Versand- bzw. Transportkosten an, deren Höhe erst im Angebot von FREI mitgeteilt werden kann. Die Wahl der Versandart bleibt FREI vorbehalten.

    4. Zahlungsbedingungen
      1. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge innert 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig.

      2. Mit den von FREI in Rechnung gestellten Lieferungen dürfen nur von FREI schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Kunden verrechnet werden.

      3. Bei Zahlungsverzug kann FREI den gesetzlichen Verzugszins verlangen. Vorbehalten bleibt der Rücktritt vom jeweiligen Einzelvertrag/ Bestellung durch FREI, falls der Kunde trotz wiederholter Zahlungsaufforderung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Überdies ist FREI berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 30% der Vertragssumme zu verlangen.

    5. Liefer- und Erfüllungstermine bzw. – fristen.
      1. Die Termine bzw. Fristen für die Lieferung der Produkte sind im Angebot bzw. Auftragsbestätigung von FREI geregelt. Mündliche Absprachen bestätigt FREI im Rahmen der Auftragsbestätigung. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Zustandekommen des Vertrages. Sie sind so lange gehemmt, bis nicht sämtliche Informationen vorliegen, die FREI vom Kunden für die Vertragsabwicklung benötigt; Liefertermine verschieben sich um einen entsprechenden Zeitraum.

      2. Ist ein Liefertermin wirksam vereinbart, unternimmt FREI alles Notwendige, um die Einhaltung dieses Termins zu gewährleisten. Im Gegenzug ist der Kunde verpflichtet, die von FREI angebotene Ware sofort anzunehmen, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei Annahmeverzug des Kunden ist FREI berechtigt, Ersatz jedes aus der verspäteten Annahme entstandenen Mehraufwandes oder Schadens (Finanzierungsaufwand, zusätzlicher Lageraufwand, zusätzliche Logistikkosten etc.) geltend zu machen.

      3. Die vereinbarten Liefer- und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt, wie Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten und behördlichen Einfuhrverbote, Lieferverzögerungen von Unterlieferanten sowie andere aussergewöhnliche, unvorhersehbare und von FREI nicht zu vertretende Ereignisse, die nach Vertragsschluss eingetreten sind oder die bei Vertragsschluss unbekannt waren. Sollten sich Verzögerungen seitens FREI oder Dritten, welche an der Vertragserfüllung mitwirken, abzeichnen, informiert FREI den Kunden unverzüglich über Bestand und Dauer des Leistungshindernisses, damit der Liefertermin den neuen Verhältnissen angepasst werden kann. Führt ein entsprechendes Leistungshindernis zu einer Verzögerung der Leistung von mehr als 4 Monaten, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht dem Kunden bereits vor Ablauf dieser Frist zu, wenn die Verzögerung unzumutbar ist.

      4. FREI ist in jedem Fall berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen zu erbringen.

    6. Eigentum

      Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum von FREI. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte weiterzuveräussern oder zu verpfänden, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.

    7. Gefahrtragung

      FREI trägt die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Untergang von zu versendenden Produkten bis zur Übergabe an Post oder Transportunternehmer (Art.185 Abs. 2 OR)

    8. Gewährleistung
      1. FREI leistet dafür Gewähr, dass die Produkte gemäss Spezifikationen in einwandfreiem Zustand geliefert werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere Vereinbarung im Einzelvertrag getroffen wurde.

      2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemässem Geschäftsgang üblich ist. Will der Kunde allfällige Mängel geltend machen, hat er diese unverzüglich schriftlich und detailliert FREI anzuzeigen. Bei Unterlassung einer Mängelrüge gilt die Ware als genehmigt.

      3. Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von FREI. Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden, die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung, Minderung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.

      4. FREI leistet keinerlei Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, allgemein unsachgemässe Behandlung, Gebrauch der Produkte sowie für Schäden, die durch äussere Einflüsse und Eingriffe Dritter an den Produkten verursacht worden sind. Nicht unter Gewährleistung fallen auch der Ersatz von Verschleissteilen und Verbrauchsmaterial sowie Ergänzungen an den Produkten.

      5. Leistungen, die über den Rahmen der Gewährleistungsansprüche des Kunden hinausgehen, werden von FREI nach Möglichkeit erbracht und zu den jeweils geltenden Ansätzen verrechnet.

      6. Im übrigen sind sämtliche weitergehenden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

    9. Haftung

      FREI haftet bis zum Betrag des Kaufpreises des den Schaden verursachenden Produkts für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstanden sind, sofern der Kunde FREI ein Verschulden nachweist. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, sowie die Haftung für Hilfspersonen und Schäden aus verspäteter Lieferung wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

      Alle Rechtsbeziehungen zwischen FREI und dem Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Gerichte am Geschäftssitz von FREI als ausschliesslich zuständig. FREI SWISS AG Seestrasse 115 CH - 8800 Thalwil ZH

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